Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind alle für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen und Betriebsbeauftragte für Abfall verpflichtet, die für die Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendige Fachkunde durch die Teilnahme an einem entsprechenden Fachkundelehrgang nachzuweisen.
Der Fachkundelehrgang richtete sich an verantwortliche Personen in Betrieben, die Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln gemäß § 5 Abs.1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV).
Personen, die nachweislich an einem Fachkundelehrgang gemäß § 5 AbfAEV teilgenommen haben, können durch den Besuch eines zusätzlichen Lehrgangstages (Zusatzmodul) entweder die notwendige Fachkunde für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben gemäß § 9 EfbV oder für Betriebsbeauftragte für Abfall nach § 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV erwerben.
10.04.2025–12.04.2025
Abschluss
Die Teilnehmer erhalten nach Beendigung des Lehrganges ein Zertifikat über die Fachkunde gemäß § 5 AbfAEV.
1.005,00 € (brutto) inkl.
Schulungsunterlagen, Zertifikat