22Sep
Lehrgang / Seminar

Fachkundelehrgang gemäß § 53 KrWG und § 4 AbfAEV


Nach § 53 Abs. 1 KrWG müssen Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen sowie über die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkunde verfügen (§ 53, Abs. 2).

Diese Anforderungen gelten ab dem 1. Juni 2014, auch für Sammler, Beförderer, Händler und Makler, die gewerbsmäßig tätig sind.

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten nach Beendigung des Lehrganges eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 53 KrWg und § 4 AbfAEV

Termine:

22.09.2018

27.10.2018

Veranstaltungsort
BDZ e.V.
An der Luppe 2
04178 Leipzig
Termin

22.09.2018

Kosten
 
210,00 € (brutto) inkl.
Schulungsunterlagen, Verpflegung und Teilnahmebescheinigung