Voraussetzungen
Fachkundenachweis gemäß § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 AbfAEV bzw. Fachkundenachweis für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben gemäß § 9 Abs. 1 EfbV bzw. Fachkundenachweis für Betriebsbeauftragte für Abfall gemäß § 9 AbfBeauftrV (gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 KrWG in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 1 BImschG)
Abschluss
Die Teilnehmer erhalten nach Beendigung des Lehrganges eine Teilnahmebescheinigung.
Kosten
610,-€ brutto (inkl. Schulungsunterlagen, Teilnahmebescheinigung)
19.03.2025–20.03.2025