Werden Sie BDZ-Mitglied! Hier finden Sie alle nötigen Dokumente für den Antrag Ihrer Mitgliedschaft.
Ordentliche Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen, Behörden und Vereinigungen, Verbände, Vereine, Gesellschaften und gewerbliche Unternehmen jedweder Rechtsform werden, die den Zweck des Vereins unterstützen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Satzung des Vereins.
Der Antrag auf Aufnahme in den Verein muss schriftlich an den Verein gerichtet werden. Der Antragsteller muss sich dabei verpflichten, die Satzung anzuerkennen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Der Aufnahmebeschluss oder die Ablehnung der Aufnahme ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Mit dem Eingang dieser Mitteilung bei dem Antragsteller beginnt die Mitgliedschaft.
Die Mitgliedsbeiträge und deren Fälligkeit sind in der Beitragsordnung geregelt.