13Oct

Hinweise zur Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für Nachrüstsätze von Kleinkläranlagen


Für Kleinkläranlagen ohne CE-Kennzeichnung auf der Grundlage der Bauproduktenverordnung (BauPVO) können weiter allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt werden. Dies gilt auch für Nachrüstsätze zum Einbau in bestehende Abwasserbehandlungsanlagen zur Herstellung von Kleinkläranlagen.

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat auf seiner Homepage einen Hinweis zu den neuen Nachrüstungszulassungen für KKA veröffentlicht.

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