23Jan

Bewertung einer Kleinkläranlage auf Grundlage freiwilliger Herstellerangaben


Eine Möglichkeit, die Lücke für CE-gekennzeichnete Kleinkläranlagen bis zur Veröffentlichung einer neuen Abwasserverordnung zu füllen, sind freiwillige durch einen „Notified Body" (z. B. PIA Aachen oder MFPA Weimar) geprüfte Herstellererklärungen. Diese Herstellererklärungen beinhalten alle notwendigen weiteren Informationen, welche nicht aus der Leistungserklärung des Herstellers hervorgehen.

Folgende freiwillige Herstellererklärungen stehen an dieser Stelle zum Download bereit:

Freiwillige Herstellererklärung (ohne vorherige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung abZ):

 

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