06May

Förderrichtlinie private Hochwassereigenvorsorge (FRLpHWEV/2021)


Sachsen fördert künftig Maßnahmen der privaten Eigenvorsorge vor Extremereignissen wie Hochwasser und Starkregen beziehungsweise Sturzfluten. Das sächsische Kabinett hat dafür am 2. November 2021 die Förderrichtlinie private Hochwassereigenvorsorge (FRLpHWEV/2021) verabschiedet. Damit unterstützt der Freistaat Investitionen von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern an bestehenden Wohngebäuden, die insbesondere in Gebieten liegen, die nicht oder nicht ausreichend durch öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt werden können.

Gefördert wird die Erstellung des Sächsischen Hochwasservorsorgeausweises beziehungsweise eines gleichwertigen Gutachtens zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Minderung des Schadenspotenzials. Ebenso gefördert werden Investitionen, die zu einer deutlichen Minderung des Schadenspotenzials an Bestandsgebäuden führen. Die Förderhöhe pro Gebäude beträgt für die Erstellung eines Gutachtens bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.200 Euro. Für investive Vorhabenliegt der Förderanteil bei bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer Fördersumme von maximal 20.000 Euro.

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäude in Sachsen. Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung wird über die Sächsische Aufbaubank (SAB) erfolgen. Informationen zum Verfahrensablauf sowie die Antragsformulare sind auf www.sab.sachsen.de zu finden.

Medieninformation des SMEKUL, 03.11.2021

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