Voraussetzungen
Fachkundenachweis gemäß § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 AbfAEV bzw. Fachkundenachweis für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben gemäß § 9 Abs. 1 EfbV bzw. Fachkundenachweis für Betriebsbeauftragte für Abfall gemäß § 9 AbfBeauftrV (gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 KrWG in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 1 BImschG)
Abschluss
Die Teilnehmer erhalten nach Beendigung des Lehrganges eine Teilnahmebescheinigung.
Veranstaltungsort
BDZ e.V.
An der Luppe 2
04178 Leipzig
Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind alle für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen und Betriebsbeauftragte für Abfall verpflichtet, die für die Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendige Fachkunde durch die Teilnahme an einem entsprechenden Fachkundelehrgang nachzuweisen.
Der Fachkundelehrgang richtete sich an verantwortliche Personen in Betrieben, die Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln gemäß § 5 Abs.1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV).
Personen, die nachweislich an einem Fachkundelehrgang gemäß § 5 AbfAEV teilgenommen haben, können durch den Besuch eines zusätzlichen Lehrgangstages (Zusatzmodul) entweder die notwendige Fachkunde für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben gemäß § 9 EfbV oder für Betriebsbeauftragte für Abfall nach § 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV erwerben.
Veranstaltungsort
BDZ e.V.
An der Luppe 2
04178 Leipzig
Personen, die nachweislich an einem Fachkundelehrgang gemäß § 5 AbfAEV teilgenommen haben, können durch den Besuch eines zusätzlichen Lehrgangstages (Zusatzmodul) die notwendige Fachkunde für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben gemäß § 9 EfbV erwerben.
Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung stehen die Zulassungen von Entsorgungsanlagen, die Anlagentechnik und der Betrieb sowie die besonderen Anforderungen an die Verwertung von Abfällen.
Veranstaltungsort
BDZ e.V.
An der Luppe 2
04178 Leipzig