19Okt
Lehrgang / Seminar

Fortbildungslehrgang für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben (EfbV), für Sammler, Beförderer, Händler und Makler (AbfAEV) und für Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeautrV)

Voraussetzungen
Fachkundenachweis gemäß § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 AbfAEV bzw. Fachkundenachweis für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben gemäß § 9 Abs. 1 EfbV bzw. Fachkundenachweis für Betriebsbeauftragte für Abfall gemäß § 9 AbfBeauftrV (gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 KrWG in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 1 BImschG)

Abschluss
Die Teilnehmer erhalten nach Beendigung des Lehrganges eine Teilnahmebescheinigung. 

Veranstaltungsort

BDZ e.V.
An der Luppe 2
04178 Leipzig

16Nov
Lehrgang / Seminar

Fachkundelehrgang für verantwortliche Personen in Betrieben, die Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln gemäß § 5 Abs.1 der AbfAEV

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind alle für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen und Betriebsbeauftragte für Abfall verpflichtet, die für die Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendige Fachkunde durch die Teilnahme an einem entsprechenden Fachkundelehrgang nachzuweisen.

Der Fachkundelehrgang richtete sich an verantwortliche Personen in Betrieben, die Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln gemäß § 5 Abs.1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV).

Personen, die nachweislich an einem Fachkundelehrgang gemäß § 5 AbfAEV teilgenommen haben, können durch den Besuch eines zusätzlichen Lehrgangstages (Zusatzmodul) entweder die notwendige Fachkunde für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben gemäß § 9 EfbV oder für Betriebsbeauftragte für Abfall nach § 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV erwerben.

 

Veranstaltungsort

BDZ e.V.
An der Luppe 2
04178 Leipzig

05Dez
Lehrgang / Seminar

Zusatzmodul „Fachkunde für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben gemäß § 9 EfbV"

Personen, die nachweislich an einem Fachkundelehrgang gemäß § 5 AbfAEV teilgenommen haben, können durch den Besuch eines zusätzlichen Lehrgangstages (Zusatzmodul) die notwendige Fachkunde für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben gemäß § 9 EfbV erwerben.

Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung stehen die Zulassungen von Entsorgungsanlagen, die Anlagentechnik und der Betrieb sowie die besonderen Anforderungen an die Verwertung von Abfällen.

Veranstaltungsort

BDZ e.V.
An der Luppe 2
04178 Leipzig

19Okt
Lehrgang / Seminar

Fortbildungslehrgang für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben (EfbV), für Sammler, Beförderer, Händler und Makler (AbfAEV) und für Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeautrV)

Voraussetzungen
Fachkundenachweis gemäß § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 AbfAEV bzw. Fachkundenachweis für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben gemäß § 9 Abs. 1 EfbV bzw. Fachkundenachweis für Betriebsbeauftragte für Abfall gemäß § 9 AbfBeauftrV (gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 KrWG in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 1 BImschG)

Abschluss
Die Teilnehmer erhalten nach Beendigung des Lehrganges eine Teilnahmebescheinigung. 

Veranstaltungsort

BDZ e.V.
An der Luppe 2
04178 Leipzig

16Nov
Lehrgang / Seminar

Fachkundelehrgang für verantwortliche Personen in Betrieben, die Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln gemäß § 5 Abs.1 der AbfAEV

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind alle für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen und Betriebsbeauftragte für Abfall verpflichtet, die für die Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendige Fachkunde durch die Teilnahme an einem entsprechenden Fachkundelehrgang nachzuweisen.

Der Fachkundelehrgang richtete sich an verantwortliche Personen in Betrieben, die Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln gemäß § 5 Abs.1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV).

Personen, die nachweislich an einem Fachkundelehrgang gemäß § 5 AbfAEV teilgenommen haben, können durch den Besuch eines zusätzlichen Lehrgangstages (Zusatzmodul) entweder die notwendige Fachkunde für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben gemäß § 9 EfbV oder für Betriebsbeauftragte für Abfall nach § 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV erwerben.

 

Veranstaltungsort

BDZ e.V.
An der Luppe 2
04178 Leipzig

05Dez
Lehrgang / Seminar

Zusatzmodul „Fachkunde für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben gemäß § 9 EfbV"

Personen, die nachweislich an einem Fachkundelehrgang gemäß § 5 AbfAEV teilgenommen haben, können durch den Besuch eines zusätzlichen Lehrgangstages (Zusatzmodul) die notwendige Fachkunde für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben gemäß § 9 EfbV erwerben.

Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung stehen die Zulassungen von Entsorgungsanlagen, die Anlagentechnik und der Betrieb sowie die besonderen Anforderungen an die Verwertung von Abfällen.

Veranstaltungsort

BDZ e.V.
An der Luppe 2
04178 Leipzig